Informationen für Hausärzt:innen: Wie kann ich bei Rheuma helfen?
FAQ zu rheumatischen Erkrankungen
Funktionstraining-Musterverordnung 56: Wie fülle ich sie richtig aus?
Funktionstraining ist eine spezielle Form der Bewegungstherapie, die gezielt auf die Bedürfnisse von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen zugeschnitten ist. Studien belegen, dass regelmäßiges Funktionstraining signifikante positive Effekte auf den Krankheitsverlauf hat.
Funktionstraining kann von Ärzten verordnet werden, wenn eine funktionelle Einschränkung durch eine rheumatische Erkrankung vorliegt. Die Verordnung erfolgt in der Regel über eine Heilmittelverordnung (Muster 56) für eine Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Die Kosten werden in vielen Fällen von den Krankenkassen übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Um das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir hier zusammengefasst, welche Punkte auf der Verordnung ausgefüllt werden müssen:
Die Rahmenvereinbarung über Funktionstraining dient als Grundlage für das Muster 56. Funktionstraining sollen Menschen mit Behinderung zur Selbsthilfe motivieren und sie in die Lage versetzen, selbstständig Bewegungstraining durchzuführen.
Bei der Verordnung von Funktionstraining sind folgende Punkte zu beachten:
Kostenloses Infopaket für Ihre Praxis bestellen
Bestellen Sie hier schnell und kostenlos ein Infopaket mit 15 Flyer zum Thema Rheumatische Erkrankungen zum Auslegen in Ihrem Wartezimmer. Vielen Dank für Ihr Interesse!












